Rauchverbot kann auch im Hotel gelten
30. Juni 2009 - Artikel von: Kai Rebmann
Die Einführung des Rauchverbots in Gaststätten und Kneipen sorgte in Deutschland für reichlich Diskussionen zwischen Befürwortern und Gegnern. Doch mit dem sogenannten Gesetz zum Schutz der Nichtraucher steht Deutschland im europäischen Vergleich keineswegs alleine da. Auch in vielen Reiseländern gibt es ein Rauchverbot, das teilweise sogar noch einige Schritte weiter geht als es in Deutschland der Fall ist. Die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht weist nun auf einen Fall aus Duisburg hin, bei dem es wegen dem Rauchverbot zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen einem Reiseveranstalter und einem Kunden gekommen ist.
Im verhandelten Fall (Az. 51 C 3840/08) buchte der Kunde einen Urlaub in einem Hotel in Spanien. Für Ärger sorgte die Hotelbeschreibung im Katalog des Reiseveranstalters. Während im allgemeinen Teil auf das geltende Rauchverbot in Spanien hingewiesen wurde, stand in der Beschreibung des betreffenden Hotels nichts von einem Rauchverbot auf den Zimmern bzw. in den hauseigenen Restaurants und Bars. Der Kläger argumentierte damit, dass bei anderen Hotels im selben Katalog ausdrücklich auf das Rauchverbot hingewiesen wurde und er daher davon ausgehen konnte, dass in dem gebuchten Hotel geraucht werden darf.
Die Richter in Duisburg folgten dieser Argumentation allerdings nicht und stellten fest, dass es sich bei Spanien um ein Land handelt, in dem das Rauchverbot allgemein gültig ist. Zudem könne nur aufgrund eines fehlenden Hinweises nicht davon ausgegangen werden, dass in den Zimmern, Restaurants und Bars des Hotels automatisch geraucht werden darf, so die Richter. Das Urteil des Amtsgerichts Duisburg kann nach Einschätzung der Juristen auch auf andere Länder angewendet werden, in denen es ein Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen gibt.
