Dekra weist auf Warnwestenpflicht im Ausland hin
31. August 2009 - Artikel von: Kai Rebmann
Dekra, die Sachverständigenorganisation der Kfz-Branche, weist in einer aktuellen Mitteilung darauf hin, dass das Mitführen von Warnwesten im Auto im europäischen Ausland mancherorts verpflichtend vorgeschrieben ist. Dieser Hinweis ist vor allem für Autofahrer von Bedeutung, die auch im Urlaub in den betreffenden Ländern nicht auf ihren fahrbaren Untersatz verzichten wollen oder können. Laut Dekra gilt die Mitführpflicht für Warnwesten in Frankreich, Österreich, Kroatien, Portugal, Norwegen und der Slowakei.
In Deutschland ist das Mitführen von Warnwesten noch keine Pflicht, jedoch wird es von den Fachleuten der Dekra dringend empfohlen, um beim Verlassen des Fahrzeugs im Pannenfall auch für den fließenden Verkehr gut sichtbar zu sein. Andere Länder wie Italien, Luxemburg, Belgien, Spanien, Slowenien, Bulgarien oder Rumänien schreiben das Tragen von Warnwesten im Pannenfall per Gesetz vor. Dabei sei es nicht immer ausreichend, die Warnweste im Kofferraum zu deponieren, wie die Dekra feststellt. In Norwegen muss die Warnweste z.B. vom Fahrersitz aus erreichbar sein. Alle Länder, auch Deutschland, bestehen jedoch darauf, dass die Warnwesten in Leuchtfarben gehalten sind und der EU-Norm EN 471 entsprechen.
Die Bußgelder, die bei Verstößen gegen die Warnwestenpflicht im europäischen Ausland verhängt werden können, können im Extremfall das Budget für den gesamten Urlaub kosten. Norwegen bittet Autofahrer ohne Warnweste mit bis zu 1.375 Euro zur Kasse, während sich andere Länder wie z.B. Belgien mit einer Höchstgrenze von 600 Euro etwas moderater im Umgang mit fehlenden Warnwesten im Auto bzw. Pannenfall zeigen.
